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Zitierfest

AGG · Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

§ 31 AGG – Unabdingbarkeit

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2023.

Von den Vorschriften dieses Gesetzes kann nicht zu Ungunsten der geschützten Personen abgewichen werden.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 31 AGG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 31 AGG? Zitiere den Wortlaut.“

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