Bei einer öffentlichen Sparkasse können Minderjährige und andere in der Geschäftsfähigkeit beschränkte Personen ohne Einwilligung des gesetzlichen Vertreters Spareinlagen machen.
AGBGB · Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
Art. 31 AGBGB – Spareinlagen
Amtliche Fassung, Stand 23.12.2022.
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„Was regelt Art. 31 AGBGB? Zitiere den Wortlaut.“