Der Rat gibt Empfehlungen ab. Er beschließt auf Vorschlag der Kommission in allen Fällen, in denen er nach Maßgabe der Verträge Rechtsakte auf Vorschlag der Kommission erlässt. In den Bereichen, in denen für den Erlass eines Rechtsakts der Union Einstimmigkeit vorgesehen ist, beschließt er einstimmig. Die Kommission und, in bestimmten in den Verträgen vorgesehenen Fällen, die Europäische Zentralbank geben Empfehlungen ab.
AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Art. 292 AEUV
Rechtsprechung zu Art. 292 AEUV
3 Entscheidungen zitieren Art. 292 AEUV: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BVerfG, Beschl. v. 07.04.2021 – 2 BvR 572/21 · 2. Senat 2. Kammer
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl infektionsschutzbedingter Einreisebeschränkungen aus Drittstaaten (hier: Iran) - Unzulässigkeit teils mangels hinreichend substantiierter Begründung, teils wegen Subsidiarität
EuGH, Urt. v. 20.02.2018 – C-16/16 P · Große Kammer
Königreich Belgien gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel – Verbraucherschutz – Online-Glücksspieldienstleistungen – Schutz von Verbrauchern und Spielern sowie Ausschluss Minderjähriger von Online-Glücksspielen – Empfehlung 2014/478/EU der Kommission – Rechtlich nicht verbindliche Handlung der …
EuG, Urt. v. 10.05.2017 – T-754/14 · Erste Kammer
Michael Efler u.a. gegen Europäische Kommission. Institutionelles Recht – Europäische Bürgerinitiative – Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft – Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen – Offenkundiges Fehlen von Befugnissen der Kommission – Vorschlag für einen Rechtsakt zur …
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„Was regelt Art. 292 AEUV? Zitiere den Wortlaut.“