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Zitierfest

AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Art. 245 AEUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

Die Mitglieder der Kommission haben jede Handlung zu unterlassen, die mit ihren Aufgaben unvereinbar ist. Die Mitgliedstaaten achten ihre Unabhängigkeit und versuchen nicht, sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beeinflussen.

Die Mitglieder der Kommission dürfen während ihrer Amtszeit keine andere entgeltliche oder unentgeltliche Berufstätigkeit ausüben. Bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit übernehmen sie die feierliche Verpflichtung, während der Ausübung und nach Ablauf ihrer Amtstätigkeit die sich aus ihrem Amt ergebenden Pflichten zu erfüllen, insbesondere die Pflicht, bei der Annahme gewisser Tätigkeiten oder Vorteile nach Ablauf dieser Tätigkeit ehrenhaft und zurückhaltend zu sein. Werden diese Pflichten verletzt, so kann der Gerichtshof auf Antrag des Rates, der mit einfacher Mehrheit beschließt, oder der Kommission das Mitglied je nach Lage des Falles gemäß Artikel 247 seines Amtes entheben oder ihm seine Ruhegehaltsansprüche oder andere an ihrer Stelle gewährte Vergünstigungen aberkennen.

Rechtsprechung zu Art. 245 AEUV

3 Entscheidungen zitieren Art. 245 AEUV: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • EuG, Urt. v. 12.05.2015 – T-562/12 · Dritte erweiterte Kammer

    John Dalli gegen Europäische Kommission. Mitglied der Kommission – Untersuchung des OLAF – Angeblicher mündlicher Beschluss des Präsidenten der Kommission, den Betroffenen von seinen Aufgaben zu entbinden – Nichtigkeitsklage – Fehlen einer anfechtbaren Handlung – Unzulässigkeit – …

  • EuGH, Beschl. v. 30.04.2020 – C-557/19 P · Siebte Kammer

    Hochmann Marketing GmbH gegen Europäisches Parlament. Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – An das Europäische Parlament gerichtete Aufforderung zum Tätigwerden – Beschluss des Petitionsausschusses des Parlaments – Unzuständigkeit des Parlaments zur Änderung der …

  • EuG, Urt. v. 12.12.2018 – T-498/14 · Neunte Kammer

    Deutsche Umwelthilfe e.V. gegen Europäische Kommission. Zugang zu Dokumenten – Dokumente, die den zwischen der Kommission und Unternehmen bzw. Automobilherstellern geführten Schriftwechsel über das in Kraftfahrzeugen verwendete Kältemittel R1234yf betreffen – Nicht verzeichnete Dokumente – …

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