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Zitierfest

AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Art. 220 AEUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

(1) Die Union betreibt jede zweckdienliche Zusammenarbeit mit den Organen der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen, dem Europarat, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Die Union unterhält ferner, soweit zweckdienlich, Beziehungen zu anderen internationalen Organisationen.

(2) Die Durchführung dieses Artikels obliegt dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission.

Rechtsprechung zu Art. 220 AEUV

5 Entscheidungen zitieren Art. 220 AEUV: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • EuGH, Urt. v. 18.07.2013 – C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P · Große Kammer

    Europäische Kommission u. a. gegen Yassin Abdullah Kadi. Rechtsmittel – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) – Restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen – Verordnung (EG) Nr. …

  • EuG, Urt. v. 13.12.2016 – T-248/13 · Dritte Kammer

    Mohammed Al-Ghabra gegen Europäische Kommission. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die zu Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen – Verordnung (EG) Nr. 881/2002 – Einfrieren der Gelder …

  • EuG, Urt. v. 10.12.2015 – T-512/12 · Achte Kammer

    Front populaire pour la libération de la saguia-el-hamra et du rio de oro (Front Polisario) gegen Rat der Europäischen Union. Außenbeziehungen – Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Union und Marokko – Gegenseitige Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen …

  • EuG, Urt. v. 21.03.2014 – T-306/10 · Zweite Kammer

    Hani El Sayyed Elsebai Yusef gegen Europäische Kommission. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen – Verordnung (EG) Nr. 881/2002 – Einfrieren der Gelder …

  • EuGH, Urt. v. 05.04.2022 – C-161/20 · Große Kammer

    Europäische Kommission gegen Rat der Europäischen Union. Nichtigkeitsklage – Beschluss des Rates, der sich aus der Handlung des Ausschusses der Ständigen Vertreter (AStV) vom 5. Februar 2020 ergibt, mit der die an die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) gerichtete Eingabe betreffend …

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