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Zitierfest

AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Art. 210 AEUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

(1) Die Union und die Mitgliedstaaten koordinieren ihre Politik auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit und stimmen ihre Hilfsprogramme aufeinander ab, auch in internationalen Organisationen und auf internationalen Konferenzen, damit ihre Maßnahmen einander besser ergänzen und wirksamer sind. Sie können gemeinsame Maßnahmen ergreifen. Die Mitgliedstaaten tragen erforderlichenfalls zur Durchführung der Hilfsprogramme der Union bei.

(2) Die Kommission kann alle Initiativen ergreifen, die der in Absatz 1 genannten Koordinierung förderlich sind.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 210 AEUV verweisen

Rechtsprechung zu Art. 210 AEUV

4 Entscheidungen zitieren Art. 210 AEUV: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BFH, Beschl. v. 13.07.2021 – I R 20/18 · 1. Senat

    Leitsatz: Es wird nach Art. 267 AEUV eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu folgender Frage eingeholt: Sind Art. 4 Abs. 3 EUV und Art. 208 i.V.m. Art. 210 AEUV dahingehend auszulegen, dass sie einer einzelstaatlichen Verwaltungspraxis entgegenstehen, nach der ein Steuerverzicht nicht in Fällen ausgesprochen wird, in denen ein Projekt der Entwicklungszusammenarbeit durch den …
  • EuGH, Urt. v. 19.12.2019 – C-418/18 P · Große Kammer

    Patrick Grégor Puppinck u. a. gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel – Institutionelles Recht – Bürgerinitiative ‚Einer von uns‘ – Mitteilung der Europäischen Kommission, in der ihre Schlussfolgerungen und die Gründe für den Verzicht auf das mit der Bürgerinitiative geforderte Vorgehen …

  • EuG, Urt. v. 23.04.2018 – T-561/14 · Zweite erweiterte Kammer

    European Citizens' Initiative One of Us u. a. gegen Europäische Kommission. Institutionelles Recht – Europäische Bürgerinitiative – Forschungspolitik – Öffentliche Gesundheit – Entwicklungszusammenarbeit – Finanzierung von Aktivitäten, die mit der Zerstörung menschlicher Embryonen verbunden sind …

  • EuGH, Urt. v. 07.09.2023 – C-15/22 · Fünfte Kammer

    RF gegen Finanzamt G. Vorlage zur Vorabentscheidung – Entwicklungszusammenarbeit – Direkte Besteuerung – Einkommensteuer – Steuerbefreiung für Arbeitnehmer, die bei aus nationalen Haushaltsmitteln finanzierten Entwicklungshilfeprojekten eingesetzt werden – Unterschiedliche Behandlung der …

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