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Zitierfest

AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Art. 179 AEUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

(1) Die Union hat zum Ziel, ihre wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen dadurch zu stärken, dass ein europäischer Raum der Forschung geschaffen wird, in dem Freizügigkeit für Forscher herrscht und wissenschaftliche Erkenntnisse und Technologien frei ausgetauscht werden, die Entwicklung ihrer Wettbewerbsfähigkeit einschließlich der ihrer Industrie zu fördern sowie alle Forschungsmaßnahmen zu unterstützen, die aufgrund anderer Kapitel der Verträge für erforderlich gehalten werden.

(2) In diesem Sinne unterstützt sie in der gesamten Union die Unternehmen – einschließlich der kleinen und mittleren Unternehmen –, die Forschungszentren und die Hochschulen bei ihren Bemühungen auf dem Gebiet der Forschung und technologischen Entwicklung von hoher Qualität; sie fördert ihre Zusammenarbeitsbestrebungen, damit vor allem die Forscher ungehindert über die Grenzen hinweg zusammenarbeiten und die Unternehmen die Möglichkeiten des Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen können, und zwar insbesondere durch Öffnen des einzelstaatlichen öffentlichen Auftragswesens, Festlegung gemeinsamer Normen und Beseitigung der dieser Zusammenarbeit entgegenstehenden rechtlichen und steuerlichen Hindernisse.

(3) Alle Maßnahmen der Union aufgrund der Verträge auf dem Gebiet der Forschung und der technologischen Entwicklung einschließlich der Demonstrationsvorhaben werden nach Maßgabe dieses Titels beschlossen und durchgeführt.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 179 AEUV verweisen

Rechtsprechung zu Art. 179 AEUV

5 Entscheidungen zitieren Art. 179 AEUV: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • EuG, Urt. v. 30.09.2026 – T-115/23 · Mittlere Kammer

    Debreceni Egyetem gegen Rat der Europäischen Union. Vollzug des Unionshaushalts – Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 – Allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union – Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 – Maßnahmen zum Schutz des Haushalts der Union vor Verstößen gegen …

  • EuG, Urt. v. 30.09.2026 – T-132/23 · Mittlere Kammer

    Óbudai Egyetem gegen Rat der Europäischen Union. Vollzug des Unionshaushalts – Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 – Allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union – Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 – Maßnahmen zum Schutz des Haushalts der Union vor Verstößen gegen die …

  • EuG, Urt. v. 30.09.2026 – T-133/23 · Mittlere Kammer

    Állatorvostudományi Egyetem gegen Rat der Europäischen Union. Vollzug des Unionshaushalts – Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 – Allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union – Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 – Maßnahmen zum Schutz des Haushalts der Union vor …

  • EuG, Urt. v. 30.09.2026 – T-139/23 · Mittlere Kammer

    Miskolci Egyetem gegen Rat der Europäischen Union. Vollzug des Unionshaushalts – Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 – Allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union – Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 – Maßnahmen zum Schutz des Haushalts der Union vor Verstößen gegen die …

  • EuG, Urt. v. 30.09.2026 – T-140/23 · Mittlere Kammer

    Dunaújvárosi Egyetem gegen Rat der Europäischen Union. Vollzug des Unionshaushalts – Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 – Allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union – Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 – Maßnahmen zum Schutz des Haushalts der Union vor Verstößen gegen …

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