Jeder Mitgliedstaat, für den eine Ausnahmeregelung gilt, behandelt seine Wechselkurspolitik als eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse. Er berücksichtigt dabei die Erfahrungen, die bei der Zusammenarbeit im Rahmen des Wechselkursmechanismus gesammelt worden sind.
AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Art. 142 AEUV
Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.
Rechtsprechung zu Art. 142 AEUV
Eine Entscheidung zitiert Art. 142 AEUV.
EuG, Urt. v. 12.07.2018 – T-356/15 · Fünfte Kammer
Republik Österreich gegen Europäische Kommission. Staatliche Beihilfen – Vom Vereinigten Königreich geplante staatliche Beihilfe zugunsten des Kernkraftwerks Hinkley Point C – ‚Contract for Difference‘, ‚Secretary of State Agreement‘ und Kreditgarantie – Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem …
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 142 AEUV nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Art. 142 AEUV? Zitiere den Wortlaut.“