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Zitierfest

AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Art. 128 AEUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

(1) Die Europäische Zentralbank hat das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Euro-Banknoten innerhalb der Union zu genehmigen. Die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken sind zur Ausgabe dieser Banknoten berechtigt. Die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten sind die einzigen Banknoten, die in der Union als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.

(2) Die Mitgliedstaaten haben das Recht zur Ausgabe von Euro-Münzen, wobei der Umfang dieser Ausgabe der Genehmigung durch die Europäische Zentralbank bedarf. Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments und der Europäischen Zentralbank Maßnahmen erlassen, um die Stückelung und die technischen Merkmale aller für den Umlauf bestimmten Münzen so weit zu harmonisieren, wie dies für deren reibungslosen Umlauf innerhalb der Union erforderlich ist.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 128 AEUV verweisen

Rechtsprechung zu Art. 128 AEUV

6 Entscheidungen zitieren Art. 128 AEUV: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Urt. v. 27.04.2022 – 6 C 3/21, 6 C 3/21 (6 C 6/18) · 6. Senat

    Leitsatz: 1. Die in § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG geregelte Verpflichtung öffentlicher Stellen zur Annahme von Euro-Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten greift in die ausschließliche Regelungskompetenz der Europäischen Union im Bereich der Währungspolitik im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Buchst. c AEUV ein und ist daher nicht anwendbar. 2. Der in § 10 Abs. 2 der Beitragssatzung …
  • BVerwG, Beschl. v. 27.03.2019 – 6 C 6/18 · 6. Senat

    Leitsatz: 1. § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG verpflichtet öffentliche Stellen zur Annahme von Euro-Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten. Ausnahmen lassen sich nicht ohne weiteres auf Gründe der Verwaltungspraktikabilität oder Kostenersparnis stützen, sondern setzen eine Ermächtigung durch ein Bundesgesetz voraus. 2. Ob § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG mit der ausschließlichen …
  • EuGH, Urt. v. 26.01.2021 – C-422/19 und C-423/19 · Große Kammer

    Johannes Dietrich und Norbert Häring gegen Hessischer Rundfunk. Vorlage zur Vorabentscheidung – Wirtschafts- und Währungspolitik – Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 Buchst. c AEUV – Währungspolitik – Ausschließliche Zuständigkeit der Union – Art. 128 Abs. 1 AEUV – Protokoll (Nr. 4) über die Satzung …

  • BayVGH, Beschl. v. 11.03.2025 – 7 ZB 24.1524 · 7. Senat

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem rundfunkbeitragsrechtlichen Verfahren

  • BVerwG, Urt. v. 27.04.2022 – 6 C 2/21, 6 C 2/21 (6 C 5/18) · 6. Senat

  • BVerwG, Beschl. v. 27.03.2019 – 6 C 5/18 · 6. Senat

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