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Zitierfest

AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Art. 123 AEUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

(1) Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten (im Folgenden als "nationale Zentralbanken" bezeichnet) für Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die Europäische Zentralbank oder die nationalen Zentralbanken.

(2) Die Bestimmungen des Absatzes 1 gelten nicht für Kreditinstitute in öffentlichem Eigentum; diese werden von der jeweiligen nationalen Zentralbank und der Europäischen Zentralbank, was die Bereitstellung von Zentralbankgeld betrifft, wie private Kreditinstitute behandelt.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 123 AEUV verweisen

Rechtsprechung zu Art. 123 AEUV

8 Entscheidungen zitieren Art. 123 AEUV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • EuGH, Urt. v. 16.06.2015 – C-62/14 · Große Kammer

    Peter Gauweiler u. a. gegen Deutscher Bundestag. Vorlage zur Vorabentscheidung – Wirtschafts- und Währungspolitik – Beschlüsse des Rates der Europäischen Zentralbank (EZB) zu einer Reihe technischer Merkmale der geldpolitischen Outright-Geschäfte des Eurosystems an den Sekundärmärkten für …

  • EuGH, Urt. v. 27.11.2012 – C-370/12 · Plenum

    Thomas Pringle gegen Government of Ireland u. a. Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist – Beschluss 2011/199/EU – Änderung von Art. 136 AEUV – Gültigkeit – Art. 48 Abs. 6 EUV – Vereinfachtes Änderungsverfahren – ESM-Vertrag – Wirtschafts- und Währungspolitik – …

  • EuGH, Urt. v. 11.12.2018 – C-493/17 · Große Kammer

    Verfahren auf Betreiben von Heinrich Weiss u. a. Vorlage zur Vorabentscheidung – Wirtschafts- und Währungspolitik – Beschluss (EU) 2015/774 der Europäischen Zentralbank – Gültigkeit – Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den Sekundärmärkten – Art. 119 und 127 AEUV – …

  • EuG, Urt. v. 13.07.2018 – T-680/13 · Vierte erweiterte Kammer

    Dr. K. Chrysostomides & Co. LLC u. a. gegen Rat der Europäischen Union u. a. Außervertragliche Haftung – Wirtschafts- und Währungspolitik – Stabilitätshilfeprogramm für Zypern – Beschluss des EZB-Rats über die Bereitstellung einer Notfallliquiditätshilfe auf Ersuchen der Zentralbank von Zypern – …

  • EuG, Urt. v. 07.10.2015 – T-79/13 · Vierte Kammer

    Alessandro Accorinti u. a. gegen Europäische Zentralbank. Außervertragliche Haftung – Wirtschafts- und Währungspolitik – EZB – Nationale Zentralbanken – Umstrukturierung der griechischen Staatsschuld – Ankaufprogramm für Schuldtitel – Vereinbarung über den Tausch von Schuldtiteln allein zugunsten …

  • EuG, Urt. v. 09.02.2022 – T-868/16 · Dritte Kammer

    QI u. a. gegen Europäische Kommission und Europäische Zentralbank. Außervertragliche Haftung – Wirtschafts- und Währungspolitik – Umstrukturierung der griechischen Staatsschuld – Vereinbarung über den Tausch von Schuldtiteln allein zugunsten der Zentralbanken des Eurosystems – Beteiligung des …

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