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Zitierfest

AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Art. 122 AEUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

(1) Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission unbeschadet der sonstigen in den Verträgen vorgesehenen Verfahren im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten über die der Wirtschaftslage angemessenen Maßnahmen beschließen, insbesondere falls gravierende Schwierigkeiten in der Versorgung mit bestimmten Waren, vor allem im Energiebereich, auftreten.

(2) Ist ein Mitgliedstaat aufgrund von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Ereignissen, die sich seiner Kontrolle entziehen, von Schwierigkeiten betroffen oder von gravierenden Schwierigkeiten ernstlich bedroht, so kann der Rat auf Vorschlag der Kommission beschließen, dem betreffenden Mitgliedstaat unter bestimmten Bedingungen einen finanziellen Beistand der Union zu gewähren. Der Präsident des Rates unterrichtet das Europäische Parlament über den Beschluss.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 122 AEUV verweisen

Rechtsprechung zu Art. 122 AEUV

23 Entscheidungen zitieren Art. 122 AEUV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Urt. v. 06.12.2022 – 2 BvR 547/21, 2 BvR 798/21 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Die Zulassung einer auf eine Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 sowie Art. 79 Abs. 3 GG gestützten Verfassungsbeschwerde gegen das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz gewährleistet, dass das Recht auf demokratische Selbstbestimmung nicht ins Leere läuft. 2. Aus Sicht des Grundgesetzes begegnet die im …
  • BVerfG, Beschl. v. 15.04.2021 – 2 BvR 547/21 · 2. Senat

    Ablehnung eines Eilantrags bzgl der Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes („EU-Wiederaufbaufonds“) - Folgenabwägung

  • BVerfG, Beschl. v. 26.03.2021 – 2 BvR 547/21 · 2. Senat

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Hängebeschluss zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes - Bekanntgabe ohne Begründung gem § 32 Abs 5 S 1 BVerfGG

  • BFH, Beschl. v. 27.10.2025 – II B 5/25 (AdV) · 2. Senat

    Leitsatz: Im Hinblick auf eine etwaige Verletzung des Unionsrechts bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angemeldeten und mit dem Einspruch angefochtenen EU-Energiekrisenbeitrags, die eine Aufhebung der Vollziehung rechtfertigen.
  • EuGH, Urt. v. 27.11.2012 – C-370/12 · Plenum

    Thomas Pringle gegen Government of Ireland u. a. Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist – Beschluss 2011/199/EU – Änderung von Art. 136 AEUV – Gültigkeit – Art. 48 Abs. 6 EUV – Vereinfachtes Änderungsverfahren – ESM-Vertrag – Wirtschafts- und Währungspolitik – …

  • EuGH, Urt. v. 05.05.2022 – C-83/20 · Erste Kammer

    BPC Lux 2 Sàrl u. a. gegen Banco de Portugal u. a. Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2014/59/EU – Bankenunion – Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen – Art. 36, 73 und 74 – Schutz von Anteilseignern und Gläubigern – Teilweise Umsetzung vor Ablauf der dafür …

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