Ist dem gemäß § 73 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes einzureichenden Plan eine Berechnung des Beurteilungspegels für vom Schienenweg ausgehenden Verkehrslärm gemäß § 4 der Verkehrslärmschutzverordnung oder eine Prognose der betriebsbedingten Erschütterungen beizufügen, hat die Berechnung bzw. Prognose auf die zum Zeitpunkt der Einreichung prognostizierte Verkehrsentwicklung abzustellen. Das Planfeststellungsverfahren ist mit der bei Einreichung des Plans prognostizierten Verkehrsentwicklung zu Ende zu führen, wenn die Auslegung des Plans öffentlich bekannt gemacht worden ist. Dies gilt nur, wenn sich beim Verkehrslärm der Beurteilungspegel aufgrund von zwischenzeitlichen Änderungen der Verkehrsentwicklung weder um mindestens 3 dB(A), noch auf mindestens 70 dB(A) am Tage oder mindestens 60 dB(A) in der Nacht erhöht oder sich bei den betriebsbedingten Erschütterungen die Beurteilungsschwingstärke oder die maximale bewertete Schwingstärke aufgrund von zwischenzeitlichen Änderungen der Verkehrsentwicklung nicht um 25 Prozent oder mehr erhöht. Sind die Voraussetzungen des Satzes 3 nicht erfüllt, ist der schall- und der erschütterungstechnischen Untersuchung einheitlich die aktuelle prognostizierte Verkehrsentwicklung zu Grunde zu legen und das Planfeststellungsverfahren auf dieser Grundlage zu Ende zu führen.
AEG · Allgemeines Eisenbahngesetz
§ 18g AEG – Prognostizierte Verkehrsentwicklung
Amtliche Fassung, Stand 17.07.2025.
Rechtsprechung zu § 18g AEG
8 Entscheidungen zitieren § 18g AEG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BVerwG, Urt. v. 15.10.2020 – 7 A 9/19 · 7. Senat
Leitsatz: 1. Die einem Schienenwegevorhaben zugrunde gelegte Verkehrsprognose und die Ermittlung einer plangegebenen Vorbelastung gehören regelmäßig zu den entscheidungserheblichen Berichten und Empfehlungen im Sinne von § 9 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 UVPG 2010 (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 15. Februar 2018 - 9 C 1.17 - BVerwGE 161, 180 Rn. 30). 2. Das fachplanerische Abwägungsgebot fordert bei der …
BVerwG, Beschl. v. 18.09.2026 – 3 B 34.25 · 3. Senat
BVerwG, Urt. v. 12.06.2024 – 11 A 14/23 · 11. Senat
BVerwG, Urt. v. 12.06.2024 – 11 A 13/23 · 11. Senat
Leitsatz: 1. § 7 Satz 1 BauGB (Anpassungsgebot) gilt nicht für Vorhaben nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz. Der Flächennutzungsplan einer Gemeinde ist nach § 18 Abs. 4 Satz 7 a. F. NABEG (nunmehr: § 18 Abs. 4 Satz 8 NABEG) als städtebaulicher Belang zu berücksichtigen. 2. Hat eine planfestgestellte Höchstspannungsleitung zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung den Abschnitt eines …
BVerwG, Urt. v. 05.10.2021 – 7 A 17/20 · 7. Senat
BVerwG, Urt. v. 05.10.2021 – 7 A 13/20 · 7. Senat
Leitsatz: 1. Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts ist in Streitigkeiten über Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (§ 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO) an die Aufnahme des Vorhabens in die Anlage zum Allgemeinen Eisenbahngesetz geknüpft, selbst wenn sie fehlerhaft sein sollte. 2. Der Katalog der Schienenwege mit erstinstanzlicher Zuständigkeit des …
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