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Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 05.06.1968 – VI OE 90/68

Spruchkörper
6. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1968:0605.VI.OE90.68.0A

Leitsatz

1. Die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichen "Grundsätze" (F. 1964) entsprechen der Ermächtigung des § 3 Satz 2 des Währungsgesetzes, soweit nach ihnen Lohn- und Gehaltsklausel unter anderem mit der Einschränkung genehmigt werden dürfen, dass es sich um eine regelmässig wiederkehrende Zahlung handelt, die für die Lebensdauer oder bis zur Erreichung der Erwerbsfähigkeit oder eines bestimmten Ausbildungszieles des Empfängers zu entrichten ist.

2. Bei der rechtlichen Überprüfung einer entsprechend den "Grundsätzen" (F. 1964) getroffenen Ermessensentscheidung kommt es auf die von der Behörde geübte Ermessenspraxis an; eine hiervon abweichende andere Auslegung der Grundsätze hat demgegenüber zurückzustehen.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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