Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 22.04.1968 – VI OE 8/68

Spruchkörper
6. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1968:0422.VI.OE8.68.0A

Leitsatz

1. Eine Klage auf Auszahlung eines bestimmten Geldbetrages ist keine Leistungsklage in der Form der Verpflichtungsklage, sondern eine sonstige Leistungsklage, für welche die §§ 68 ff. VwGO nicht gelten.

2. Ist in einem Wiedergutmachungsbescheid ein Teilbetrag des festgesetzten Ruhegehalts einbehalten worden und ist dieser Bescheid unanfechtbar geworden, so kann nicht die Auszahlung des einbehaltenen Betrages verlangt werden.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat VGH Hessen in VI OE 8/68 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten