Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 04.03.1968 – VI OE 7/68
- Spruchkörper
- 6. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:0304.VI.OE7.68.0A
Leitsatz
Die Bestimmung des § 49 Abs. 1 Satz 2 VGG, daß durch rechtzeitige "Erhebung" (der Klage) "bei der Behörde" die Klagefrist gewahrt wird, ist dahin auszulegen, daß die Einreichung der Klage bei der Behörde als Erhebung der Klage anzusehen ist (Abweichung von Urteil OS V 47/76 vom 29.06.1967).
Zitierte Vorschriften
§ 49 VGG
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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