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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 19.05.1969 – VI OE 69/68

Spruchkörper
6. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1969:0519.VI.OE69.68.0A

Leitsatz

1. Beitragsbeschlüsse des Ortsgesetzgebers können unter Heranziehung des Grundgedanken des § 139 BGB als teilnichtig angesehen werden mit der Folge, daß sie als Rechtsgrundlage für Beitragsbescheide bestehen bleiben, soweit sie nicht fehlerhaft sind.

2. Die Tragung von Straßenbaukosten durch einen Baulastträger entbindet grundsätzlich nicht von der Beitragspflicht nach § 9 KAG.

3. Bei der Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands kann die Gemeinde, wenn nichts entgegenstehendes angeordnet ist, einen Kreiszuschuß auf ihren Kostenanteil verrechnen.

Zitierte Vorschriften

Außerdem: § 9 KAG HE

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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