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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 16.12.1968 – VI OE 68/68

Spruchkörper
6. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1968:1216.VI.OE68.68.0A

Leitsatz

1. Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen setzt voraus, daß die erforderliche Beitragssatzung entweder vor der tatsächlichen Fertigstellung der Erschließungsanlage verkündet worden und in Kraft getreten ist oder im Fall der erst nachträglichen Verkündung mit einer bis zu diesem Zeitpunkt reichenden Rückwirkung gilt.

2. Die Rückwirkung einer Beitragssatzung darf nicht über den Beitragsanspruch geltenden Verjährungszeitraum hinausgehen.

3. Zur Frage, ob ein Beitragsbescheid auf eine erst nach seinem Erlass mit Rückwirkung verkündeten Beitragssatzung gestützt werden kann.

4. Einzelfall zu Frage der Fertigstellung einer Straße.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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