Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 04.11.1968 – VI OE 65/68
- Spruchkörper
- 6. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:1104.VI.OE65.68.0A
Leitsatz
1. Der Beschluß der Gemeindevertretung über die Erhebung von Ausschlägen nach Art. 107 HGO 1931 stellt eine Rechtsnorm dar.
2. Zur Frage der besonderen wirtschaftlichen Vorteile, die den Grundstückseigentümers durch den Ausbau der Straße, an der ihr Grundstücke liegen, erwachsen.
3. Die besonderen wirtschaftlichen Vorteile, die den Grundstückseigentümers durch den Ausbau einer dem Anliegerverkehr und nur dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dienenden Straße im Durchschnitt erwachsen, rechtfertigen es, ca. 50 % der Baukosten auf sie auszuschlagen.
Zitierte Vorschriften
Art. 107 HGO HE
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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