Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 02.09.1968 – VI OE 59/68
- Spruchkörper
- 6. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:0902.VI.OE59.68.0A
Leitsatz
1. Die Gewährung von Preisnachlässen nach den von der Hessischen Landesregierung erlassene "Richtlinien für eine preisbegünstigte Veräußerung von Liegenschaften des Landes Hessen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues" vom 30.11.1961 (StAnz. S. 1449) ist rechtswidrig, weil es für sie an der nach § 47 Abs. 1 S. 3 RHO erforderlichen Genehmigung durch den Haushaltsplan fehlt und § 47 Abs. 1 RHO insoweit auch nicht durch § 89 Abs. 1 II. WoBauG verdrängt wird.
2. Aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz folgt kein Anspruch auf Wiederholung rechtswidrigen Verwaltungshandelns.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat VGH Hessen in VI OE 59/68 entschieden?“