Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 29.07.1968 – VI OE 34/68
- Spruchkörper
- 6. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:0729.VI.OE34.68.0A
Leitsatz
1. Ob die Bekanntmachung einer Satzung durch Aushang nach den rechtsstaatlichen Erfordernissen entspricht, beantwortet sich nicht nach der Einwohnerzahl des betreffenden Ortes, sondern nach der Länge des Weges, den der interessierte Einwohner zur Aushangtafel zurücklegen muß.
2. Eine Strecke von 1,8 km ist jedenfalls dann, wenn es sich dabei um den ohnehin oft eingeschlagenen Weg zum Ortszentrum mit Amtsstelle und Ladengeschäften handelt, noch zumutbar.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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