Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 22.04.1968 – VI OE 30/68
- Spruchkörper
- 6. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:0422.VI.OE30.68.0A
Leitsatz
Eine Klage auf Auskunftserteilung ist wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses unzulässig,
1. wenn der Kläger durch Einsichtnahme in die einschlägigen Akten die gewünschten Tatsachen selbst feststellen kann und
2. wenn die Auskunft im Laufe des Prozesses erteilt wird, der Kläger aber auf Fortsetzung des Verfahrens beharrt.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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