Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 20.05.1968 – VI OE 3/68
- Spruchkörper
- 6. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:0520.VI.OE3.68.0A
Leitsatz
1. Ein ehemaliges Mitglied der NSDAP ist nach 3 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BWGöD auch dann von der Wiedergutmachung ausgeschlossen, wenn es später aus dieser Partei ausgestoßen worden ist.
2. Bei einem Blockleiter der NSDAP kann nicht mehr von einer lediglich nominellen Mitgliedschaft in dieser Partei im Sinne von § 8 Abs. 1 Satz 2 BWGöD gesprochen werden.
3. Wer die Voraussetzungen des § 31 a BWGöD erfüllt, hat grundsätzlich einen Anspruch, dass die Wiedergutmachungsbehörde seine Zugehörigkeit zu diesem Personenkreis feststellt.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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