Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 05.05.1969 – VI OE 29/68
- Spruchkörper
- 6. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1969:0505.VI.OE29.68.0A
Leitsatz
Stellen der Besoldungsgruppe A 12 des Hessischen Besoldungsgesetzes, die auf Grund der Fußnote 3 zur Besoldungsgruppe A 12 in der Fassung des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Hessischen Besoldungsgesetzes vom 06.07.1965 (GVBl. I S. 122) vom Fachminister im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen mit einer Zulage ausgestattet worden waren, wurde nicht ipso iure zu "herausgehobenen Dienstposten nach Maßgabe des Haushalts" im Sinne der Fußnote 3 zur Besoldungsgruppe A 12 in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Hessischen Besoldungsgesetzes vom 04.07.1966 (GVBl. I S. 146).
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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