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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 10.02.1969 – VI OE 216/68

Spruchkörper
6. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1969:0210.VI.OE216.68.0A

Leitsatz

Für die Bearbeitung von "Anzeigen" gegen Gerichte anderer Gerichtsbarkeiten sowie gegen Verwaltungsbehörden ist der Rechtsweg zu den Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht gegeben.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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