Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 11.08.1969 – VI OE 21/68
- Spruchkörper
- 6. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1969:0811.VI.OE21.68.0A
Leitsatz
1. Zur Anrechnung von Dienstzeiten in der Waffen-SS auf das BDA.
2. Nicht jeder Dienst in der Waffen-SS ist Kriegsdienst im Sinne des Besoldungsrechts, vielmehr in der Regel nur derjenige, bei dem der einzelne Angehörige der Waffen-SS für die Kriegsführung militärisch eingesetzt worden ist (militärischer Einsatz).
3. Der Dienst als Kradmelder bei dem Kommandostab des Reichsführers der SS ist kein Kriegsdienst im Sinne von § 6 Abs. 3 Nr. 4 a BBesG.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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