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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 02.06.1969 – VI OE 163/68

Spruchkörper
6. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1969:0602.VI.OE163.68.0A

Leitsatz

1. Im Falle der behördlichen Ablehnung eines beantragten Verwaltungsaktes schließen sich die Anfechtungsklage auf Aufhebung des ablehnenden Verwaltungsakts und die Verpflichtungsklage auf Erlaß des abgelehnten Verwaltungsakts gegenseitig aus.

2. Einzelfall zu der Frage, ob das Klagebegehren, den Beklagten "unter Aufhebung seiner Ablehnung" zu einer Leistung zu verurteilen, in eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit der Ablehnung umgedeutet werden kann.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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