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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 25.11.1968 – VI OE 153/68

Spruchkörper
6. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1968:1125.VI.OE153.68.0A

Leitsatz

Ehemalige Gewerbeoberlehrer (jetzt: Studienräte), bei denen der Versorgungsfall zwischen den 31. März 1938 und dem 1. April 1963 eingetreten ist, sind nach § 29 Abs. 1 HBesG in der jetzt geltenden Fassung nur nach der Besoldungsgruppe A 13, nicht auch nach der Besoldungsgruppe A 13a, überzuleiten.

Zitierte Vorschriften

§ 29 HBesG HE

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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