Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 05.06.1968 – VI OE 151/68
- Spruchkörper
- 6. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:0605.VI.OE151.68.0A
Leitsatz
Eine objektive Klagehäufung ist nicht statthaft.
1. wenn sich die mehreren Begehren nicht gegen denselben Beklagten richten (vgl. Hess. VGH, Beschl. B IV 12/66 vom 18.07.1966).
2. wenn für die mehreren Begehren nicht dasselbe Gericht zuständig ist.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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