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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 05.06.1968 – VI OE 151/68

Spruchkörper
6. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1968:0605.VI.OE151.68.0A

Leitsatz

Eine objektive Klagehäufung ist nicht statthaft.

1. wenn sich die mehreren Begehren nicht gegen denselben Beklagten richten (vgl. Hess. VGH, Beschl. B IV 12/66 vom 18.07.1966).

2. wenn für die mehreren Begehren nicht dasselbe Gericht zuständig ist.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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