Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 22.09.1969 – VI OE 146/68
- Spruchkörper
- 6. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1969:0922.VI.OE146.68.0A
Leitsatz
1. "Erschlossensein" eines Grundstücks verlangt nicht das (Weiter-)Bestehen eines bestimmten Zugangs, sondern lediglich die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Nutzung des Grundstücks von der Straße aus (st. Rspr.).
2. Die nach der Erschließungsbeitragssatzung mögliche Beschlußfassung darüber, die Bestandteile einer Erschließungsanlage und deren Herstellungsmerkmale im Einzelfall abweichend von den allgemeinen Satzungsbestimmungen festzulegen hier die Anlage eines nur einseitigen Gehweges -, stellt keine Abänderung von Ortsrecht dar, sondern hat lediglich die Vollziehung einer Satzungsregelung zum Gegenstand.
3. Beschlüsse, die lediglich die Vollziehung von in der Erschließungsbeitragssatzung vorgesehenen Regelungen zum Gegenstand haben und sich nicht mit der Abänderung von Ortsrecht befassen, brauchen nicht veröffentlicht zu werden.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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