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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 19.08.1968 – VI OE 145/68

Spruchkörper
6. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1968:0819.VI.OE145.68.0A

Leitsatz

Der Verwaltungsrechtsweg ist nicht gegeben in einem Rechtsstreit wegen der Höhe einer Enteignungsentschädigung.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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