Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 21.04.1969 – VI OE 143/68
- Spruchkörper
- 6. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1969:0421.VI.OE143.68.0A
Leitsatz
Reicht ein Kläger in einem anhängigen Verfahren bei Gericht einen Schriftsatz ein, in dem es heißt, daß er gegen die Klageerwiderung des Beklagten "Klage erhebt", so wird im Zweifel anzunehmen sein, daß er sich lediglich mit seiner bereits anhängigen Klage gegen das Vorbringen des Beklagten in der Klageerwiderung wenden will.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat VGH Hessen in VI OE 143/68 entschieden?“