Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 05.06.1968 – VI OE 137/68
- Spruchkörper
- 6. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:0605.VI.OE137.68.0A
Leitsatz
1. Ein neben dem Sachantrag gestellter Verweisungsantrag ist seiner Natur nach grundsätzlich nur als ein Hilfsantrag anzusehen. Deshalb liegt in der Entscheidung über den Verweisungsantrag zugleich die Ablehnung einer Entscheidung über den Sachantrag (vgl. auch HessVGH, Urt. v. 01.06.1967 OS V 74/66 -).
2. Für die Entscheidung über Ansprüche auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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