Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 21.04.1969 – VI OE 124/68
- Spruchkörper
- 6. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1969:0421.VI.OE124.68.0A
Leitsatz
Die Bindungswirkung eines rechtskräftigen Urteils verbietet dem Gericht eine widersprechende Entscheidung über denselben Streitgegenstand.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat VGH Hessen in VI OE 124/68 entschieden?“