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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 06.05.1969 – VI OE 114/68

Spruchkörper
6. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1969:0506.VI.OE114.68.0A

Leitsatz

1. Hat sich im Falle einer Verpflichtungsklage die Hauptsache des Rechtsstreits vor der Entscheidung erledigt, so kann das Gericht in analoger Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auf Antrag durch Urteil aussprechen, daß der Beklagte verpflichtet gewesen wäre, den beantragten Verwaltungsakt zu erlassen.

2. Bei einer Ausschreibung für die Einfuhr von Rindergefrierfleisch muß jedem Fleischimporteur, der hierfür qualifiziert ist, die Möglichkeit gegeben werden, einen Antrag auf Erteilung einer Einfuhrbewilligung zu stellen.

3. Bei einem Referenzverfahren haben die Referenzinhaber Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung in Höhe einer wirtschaftlich vertretbaren Quote. Alsdann muß auch den anderen qualifizierten Antragstellern eine wirtschaftlich vertretbare Quote zugeteilt werden, bevor die Referenzinhaber eine höhere als die wirtschaftlich vertretbare Quote erhalten können.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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