Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 10.02.1969 – VI OE 113/68
- Spruchkörper
- 6. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1969:0210.VI.OE113.68.0A
Leitsatz
1.
a. Eine Zusage auf abschöpfungsfreie Einfuhr von Zucker ohne effektive Preisangleichung würde mit der der Einfuhrstelle nach § 9 Abs. 1 u. 3 ZG obliegenden Aufgaben, als Preisschleuse zu wirken, dann nicht zu vereinbaren sein, wenn hierdurch das inländische Preisgefüge beeinflußt werden könnte. Außerdem hat die Einfuhrstelle auch zu berücksichtigen, daß dem Importeur keine ungerechtfertigten Gewinne zufallen dürfen.
b. Diese, durch die Einfuhr- und Vorratsstelle für Zucker wahrzunehmende Preisregulierung beinhaltet eine Berufsausübungsregelung im Sinne von Art. 12 GG.
2. Zu der Frage, ob im vorliegenden Fall eine Selbstbindung der Verwaltung vorliegt.
3. Aus einer rechtswidrigen Verwaltungsübung kann ein Anspruch auf Gleichbehandlung nicht hergeleitet werden.
4. Zur Frage der Gewährung von Zucker-Ausfuhrsubventionen.
Zitierte Vorschriften
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