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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 10.03.1969 – VI OE 111/68

Spruchkörper
6. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1969:0310.VI.OE111.68.0A

Leitsatz

1.

a. Eine Zusage auf abschöpfungsfreie Einfuhr von Zucker ohne effektive Preisangleichung würde mit der der Einfuhr- und Vorratsstelle für Zucker nach § 9 Abs. 1 und 3 ZG obliegenden Aufgaben, als Preisschleuse zu wirken, dann nicht zu vereinbaren sein, wenn hierdurch das inländische Preisgefüge beeinflußt werden könnte. Außerdem hat die Einfuhr- und Vorratsstelle auch zu berücksichtigen, daß dem Importeur keine ungerechtfertigten Gewinne zufallen dürfen.

b. Diese, durch die Einfuhr- und Vorratsstelle für Zucker wahrzunehmende Preisregulierung beinhaltet eine Berufsausübungsregelung im Sinne von Art. 12 GG.

2. Zu der Frage, ob im vorliegenden Fall eine Selbstbindung der Verwaltung vorliegt.

3. Aus einer rechtswidrigen Verwaltungsübung kann kein Anspruch auf Gleichbehandlung hergeleitet werden.

4. Zur Frage der Gewährung von Subventionen zur Denaturierung von Zucker.

Zitierte Vorschriften

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