Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 21.10.1968 – VI OE 10/68
- Spruchkörper
- 6. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:1021.VI.OE10.68.0A
Leitsatz
1. Der Grundsatz des § 123 HBG, daß Versorgungsempfängern strukturell Besoldungserhöhungen nicht zugute kommen sollen, kann derzeit durch ein Gesetz durchbrochen werden.
2. Eine solche Durchbrechung ist durch die Erhöhung der ruhegehaltsfähigen Zulage für Kammermusiker beim Landestheater Darmstadt in der Anlage 2 Fußnote 5 zum 5. hessischen Besoldungsänderungsgesetz gemäß dessen Art. 2 Sätze 1 und 3 erfolgt.
Zitierte Vorschriften
§ 123 HBG HE
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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