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Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 07.08.1969 – V OE 99/68

Spruchkörper
5. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1969:0807.V.OE99.68.0A

Leitsatz

1. Eine Kanalanschlußgebührenordnung, die die Gebührenpflicht auch an den Tatbestand der Benutzung knüpft, wie er bei Inkrafttreten der Satzung erfüllt ist und weiterhin erfüllt wird, enthält auch dann keine unzulässige rückwirkende Regelung, wenn damit Jahrzehnte zurückliegende Anschlüsse erfaßt werden.

2. Zur Frage, ob der Gleichheitsgrundsatz durch eine Regelung einer Kanalanschlußgebührenordnung verletzt wird, die Eigentümer von vor dem Währungsstichtag angeschlossenen Grundstücken besserstellt als die von nach diesem Zeitpunkt angeschlossenen Grundstücken.

3. Kostendeckungsprinzip. Äquivalenzprinzip, Grundsatz der speziellen Entgeltlichkeit und Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Gebührenbelastung bei der Kanalanschlußgebühr.

4. Zum Begriff der wirtschaftlichen Einheit im Sinne des Entwässerungsabgabenrechts.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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