Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 11.09.1969 – V OE 76/67

Spruchkörper
5. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1969:0911.V.OE76.67.0A

Leitsatz

1. Die Benutzungsgebühr für die Benutzung der städtischen Müllabfuhr wird von dem anschluß- und benutzungspflichtigen Grundstückseigentümers erhoben.

2. Der Anschluß- und Benutzungszwang ist keine von dem Umfang der Anmeldung abhängige variable Größe.

3. Der Anschluß- und Benutzungszwang umfaßt den gesamten abfuhrfähigen Müll auf dem gesamten Grundstück.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat VGH Hessen in V OE 76/67 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten