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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 31.07.1969 – V OE 22/69

Spruchkörper
5. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1969:0731.V.OE22.69.0A

Leitsatz

1. Keine Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnung, weil die Wohnflächengrenze überschritten ist.

2. Das mit der Wohnung verbundene Hallenschwimmbad ist auf die Wohnfläche des Einfamilienhauses anzurechnen (Anschluß an BVerwG, Urteil vom 14.11.1968 VIII C 11.65 KStZ 69, 95 = MDR 69, 511 [L].

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