Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 31.07.1969 – V OE 22/69
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1969:0731.V.OE22.69.0A
Leitsatz
1. Keine Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnung, weil die Wohnflächengrenze überschritten ist.
2. Das mit der Wohnung verbundene Hallenschwimmbad ist auf die Wohnfläche des Einfamilienhauses anzurechnen (Anschluß an BVerwG, Urteil vom 14.11.1968 VIII C 11.65 KStZ 69, 95 = MDR 69, 511 [L].
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