Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 19.06.1969 – V OE 133/67
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1969:0619.V.OE133.67.0A
Leitsatz
1. Die Tuberkulose-Heilbehandung, die einem zwangsweise nach § 37 Abs. 2 BSeuchenG untergebrachten Tuberkuloseerkrankten in einer geschlossen Heilstätte gewährt wird, ist Sozialhilfe (Tuberkulosehilfe).
2. Zu den Kosten für die Durchführung vom Schutzmaßnahmen i.S. von § 62 Abs. 1 Satz 1 d BSeuchenG gehören nicht die Kosten einer Tbc-Teilbehandlung, die dem Untergebrachten gewährt wird.
3. Zur Bestimmung und zur Höhe eines Kostenbeitrags und Eigenanteils nach §§ 58, 85 Nr. 3 BSHG.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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