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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 19.06.1969 – V OE 133/67

Spruchkörper
5. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1969:0619.V.OE133.67.0A

Leitsatz

1. Die Tuberkulose-Heilbehandung, die einem zwangsweise nach § 37 Abs. 2 BSeuchenG untergebrachten Tuberkuloseerkrankten in einer geschlossen Heilstätte gewährt wird, ist Sozialhilfe (Tuberkulosehilfe).

2. Zu den Kosten für die Durchführung vom Schutzmaßnahmen i.S. von § 62 Abs. 1 Satz 1 d BSeuchenG gehören nicht die Kosten einer Tbc-Teilbehandlung, die dem Untergebrachten gewährt wird.

3. Zur Bestimmung und zur Höhe eines Kostenbeitrags und Eigenanteils nach §§ 58, 85 Nr. 3 BSHG.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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