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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 31.10.1968 – V OE 103/68

Spruchkörper
5. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1968:1031.V.OE103.68.0A

Leitsatz

Teilweise Klagerücknahme stellt keinen teilweisen Klageverzicht dar. Erneute Erhebung der zurückgenommenen Klage nur zulässig, wenn Klagefrist nach § 74 VwGO im Zeitpunkt der (neuen) Klageerhebung noch nicht abgelaufen ist.

Zitierte Vorschriften

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