Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Beschluss vom 21.09.1965 – R V 3/62
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:0921.R.V3.62.0A
Leitsatz
1. Der Wasserverbrauch als geeigneter Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die Bemessung der Kanalbenutzungsgebühr (Anschluß an Urteil vom 19.03.1964 ESVGH 15, 47 = KStZ 65, 145).
2. Nachweisbar auf dem Grundstück hier zur Betonwarenherstellung, verbrauchte Wassermengen müssen dabei außer Ansatz bleiben (Anschluß an PrOVG in PreußVerwBl 1907 <Jahrg. XXIX>, S. 664).
3. Die teilweise Ungültigkeit einer Einzelvorschrift der Gebührenordnung berührt hier nicht die Gültigkeit der Gebührenordnung im Ganzen (Anschluß an PrOVG 31, 53 <59> und OVG Münster in OVGE 15, 106 <108>).
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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