Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Beschluss vom 23.12.1965 – QS IV 115/65
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:1223.QS.IV115.65.0A
Leitsatz
1. Einzelfall zu der Frage, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts bestehen.
2. Es bleibt offen, ob die Entscheidung der Gemeinde über das Gebrauchmachen von der satzungsmäßigen vorgesehenen Möglichkeit der Kostenspaltung Rechtsnormqualität besitzt.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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