Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 26.10.1967 – OS V 81/66
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:1026.OS.V81.66.0A
Leitsatz
1. Bei Durchführung der Preisangleichung nach § 8 des Getreidegesetzes hat die EVStG die bei der Einfuhr nachweisbar anfallende Umsatzausgleichsteuer bei der Festsetzung der Übernahmepreise zu berücksichtigen. Für eine selbständige Erstattungsregelung außerhalb der Preisschleuse nach § 8 des Getreidegesetzes ist kein Raum.
2. Die Umsatzausgleichsteuer kann als zwangsläufig anfallender Kostenfaktor nicht ganz oder teilweise auf den Einführer abgewälzt werden. Die EVStG kann die Erstattung bzw. die Berücksichtigung bei der Bemessung des Unterschiedsbetrages nicht ausschließen oder beschränken.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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