Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 20.04.1967 – OS V 80/66
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:0420.OS.V80.66.0A
Leitsatz
1. Übergang von der Verpflichtungsklage zur Bescheidungsklage sachdienlich, wenn dadurch Verlagerung des Verwaltungsverfahrens in die Berufungsinstanz vermieden wird.
2. Keine Verpflichtung des Berufungsgerichts, Spruchreife der Sache herbeizuführen, wenn Kläger ausdrücklich von Verpflichtungsklage zur Bescheidungsklage übergeht und die übrigen Beteiligten damit einverstanden sind.
3. Einzelfall einer schuldlosen Unterlassung, einen Entschädigungsantrag zu stellen (§ 24 Abs. 3 Satz 2 BesAbgeltG).
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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