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Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 17.11.1966 – OS V 57/65

Spruchkörper
5. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1966:1117.OS.V57.65.0A

Leitsatz

1. Zur Auslegung des Generalvergleichs vom 10.04.1962, hier: Nr.. 29 der Anlage 2 (Ansprüche aus dem sog. einheitlichen Abschöpfungsverfahren).

2. Die Einwände der Beklagten, die Klägerin habe auf Ansprüche aus der Anfechtung der einheitlichen Abschöpfung mit BasisLand/BasisQualität verzichtet und sich zur Klagerücknahme verpflichtet, führt hier nicht zur Abweisung der Klage als unzulässig; die Klage ist vielmehr als unbegründet zurückzuweisen.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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