Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Beschluss vom 09.03.1967 – OS V 54/65
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:0309.OS.V54.65.0A
Leitsatz
1. Fällt ein Schaden unter das Bundesversorgungsgesetz, so sind Ansprüche nach BesAbgeltG gemäß § 81 BVG ausgeschlossen.
2. Grundsätzlich stellt eine wegen früherer national-sozialistischer Betätigung von der Besatzungsmacht verhängte Internierung für einen "Hauptschuldigen" oder "Belasteten" keinen schädigenden Vorgang dar, der auf eine mit der militärischen Besetzung zusammenhängende besondere Gefahr (§ 5 Abs. 1d BVG) zurückzuführen ist. Sofern aber diese Personen durch Gewaltakte der Wachmannschaften Körperschäden erlitten haben, sind letztere durch "besondere Gefahren" im Sinne von § 5 Abs. 1d BVG entstanden.
Zitierte Vorschriften
Außerdem: § 81 SGB XIV
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