Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 15.12.1966 – OS V 47/66
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1966:1215.OS.V47.66.0A
Leitsatz
1. Die Untersuchungen und die Erteilung von Gesundheitszeugnissen durch die Gesundheitsämter nach Maßgabe der §§ 17, 18 BSeuchG sind Verrichtungen nach der Verordnung über die Gebührenerhebung der Gesundheitsämter vom 28. März 1935 GÄGebVO -. Diese Verrichtungen gehören zu den ärztlichen Aufgaben der Gesundheitspolizei und sind nach § 2 GÄGebVO in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 1a des Gesetzes über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens gebührenfrei.
2. Die in Nr. 1 genannten gehören auch bei Einstellungsuntersuchungen nicht zu denjenigen Verrichtungen, die nur auf Antrag vorzunehmen sind.
3. Zur Auslegung von Rechtsvorschriften (hier Mehrdeutigkeit einer Rechtsverordnung).
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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