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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 08.06.1967 – OS V 45/65

Spruchkörper
5. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1967:0608.OS.V45.65.0A

Leitsatz

1. Bei Durchführung der Preisangleichung nach § 9 des Zuckergesetzes kann die Einfuhrstelle für Zucker über die Basisfracht hinausgehende Mehrfrachtbeträge nur im Rahmen der Festsetzung des Übernahme- oder Abgabepreises anerkennen. Für eine selbständige Subventionsmaßnahme außerhalb der Preisfestsetzung nach § 9 des Zuckergesetzes ist hier kein Raum.

2. Zur Bemessungsgrundlage der Festsetzung des Übernahmepreises bei der Übernahme von Rohr-Rohzucker aus der Dominikanischen Republik.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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