Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 08.06.1967 – OS V 45/65
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:0608.OS.V45.65.0A
Leitsatz
1. Bei Durchführung der Preisangleichung nach § 9 des Zuckergesetzes kann die Einfuhrstelle für Zucker über die Basisfracht hinausgehende Mehrfrachtbeträge nur im Rahmen der Festsetzung des Übernahme- oder Abgabepreises anerkennen. Für eine selbständige Subventionsmaßnahme außerhalb der Preisfestsetzung nach § 9 des Zuckergesetzes ist hier kein Raum.
2. Zur Bemessungsgrundlage der Festsetzung des Übernahmepreises bei der Übernahme von Rohr-Rohzucker aus der Dominikanischen Republik.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat VGH Hessen in OS V 45/65 entschieden?“